Kosten für Könige und Königin
Der Altschützenkönig zahlt, wie auch jedes Mitglied des Vorstandes und des Offizierskorps, die Kosten der allgemeinen Thronumlage*.
Dazu kommen die Kosten für:
Die allgemeine Thronumlage für seine eingeladenen Gäste am Königsthron.
Bowle für seine Gratulanten wie z. B. Nachbarn, Freunde, Vereine etc.
Seine Königsplakette für die Königskette (Vom Altschützenkönig im Folgejahr zu beschaffen).
Der Jungschützenkönig zahlt, wie auch jedes Mitglied des Vorstandes und des Offizierskorps, die Kosten der allgemeinen Thronumlage*.
Dazu kommen die Kosten für:
Die allgemeine Thronumlage für seine eingeladenen Gäste am Königsthron.
– Bowle für seine Gratulanten wie z. B. Nachbarn, Freunde, Vereine etc.
– Seine Königsplakette für die Königskette (Vom Jungschützenkönig im Folgejahr zu beschaffen).
Die Altschützenkönigin zahlt, wie auch jedes Mitglied des Vorstandes und des Offizierskorps, die Kosten der allgemeinen Thronumlage*.
Dazu kommen die Kosten für:
– Die allgemeine Thronumlage für ihre eingeladenen Gäste am Königsthron.
– Bowle für ihre Gratulanten wie z. B. Nachbarn, Freunde, Vereine etc.
– Die Blumengebinde der Ehrendamen und der Königinnen im Folgejahr.
Die Jungschützenkönigin hat keine finanziellen Verpflichtungen, d. h. es fallen keine Kosten an. *Die allgemeine Thronumlage wird für jeden Abend separat berechnet. Sie setzt sich zusammen aus den Gesamtkosten der am Thron verzehrten Getränke pro Abend. Diese werden durch die Anzahl der am Thron sitzenden Personen geteilt.